Honorierung

Maßgeblich für unsere Honorierung sind folgende Grundlagen:

1. Die Honorarzone, in die ein Objekt eingruppiert wird. Dabei sei zu beachten, dass es hierzu eine Objektliste gibt, die jedoch nicht allein maßgeblich für die Festlegung der Honorarzone ist.

2. Der Honorarsatz. Die Tafeln der HOAI haben jeweils einen Mindest- und einen Höchstsatz. Zwischen diesen kann auch noch der Viertel, Mittel- oder Dreiviertelsatz vereinbart werden.

3. Die Zuschläge (Umbauzuschlag oder Instandsetzungszuschlag). Für Bauaufgaben im Bestand stehen dem Architekten Erhöhungen zu. Es ist sinnvoll zu überprüfen ob es sich bei der Bauaufgabe um eine Modernisierung / einen Umbau oder nur um eine Instandsetzung/Instandhaltungsmaßnahme handelt. Bei der Modernisierung und einem Umbau fällt ein Zuschlag von 20-80 v.H. auf alle Leistungsphasen der HOAI an. Bei einer Instandsetzung/ Instandhaltung kann eine Honorarerhöhung nur für die Leistungsphase 8 von bis zu 50 v.H. vereinbart werden. Bei Modernisierungen und Umbauten steht dem Architekten zumindest der Mindestsatz von 20 v.H. zu. Dieser kann auch noch nachträglich vom Architekten verlang werden, insofern empfiehlt sich die gemeinsame Festlegung. Der Umbauzuschlag sollte ebenfalls mit einer Matrix festgelegt werden. Seit Inkrafttreten der HOAI ist in diesem Zuschlag auch der Wert der mitzuverarbeitenden Bausubstanz mit zu berücksichtigen. Dabei ist nicht grundsätzlich das ganze Gebäude zu berücksichtigen, sondern nur der Anteil, der bei der Maßnahme wirklich betroffen ist.

Arbeiten die nicht in der gültigen HOAI berücksichtigt sind, werden von uns zu den folgenden Stundensätzen angeboten:

Schreibkraft.    55,00 EUR
Aushilfe           45,00 EUR
Bauzeichner    65,00 EUR
Bauleiter          85,00 EUR
Architekt          95,00 EUR
Büroinhaber   120,00 EUR

Zu den o. a. Stundensätzen wird die gesetzliche MwSt. hinzugerechnet und eine Nebenkostenpauschale die je Projekt einzeln vereinbart wird.